Pommersche Stiftung für historische Bildung
Die Pommersche Stiftung für historische Bildung entstand am 1. April 2022 als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Stiftung beruht auf der Idee und verfolgt den Zweck, historische Bildung insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bezug auf Deutschland, im europäischen Kontext und auf Pommern ideell, konzeptionell und finanziell zu fördern und damit auch einen Beitrag zur Stärkung des Zusammenhalts in Deutschland zu leisten. Die Stiftung verfolgt diese Ziele mit Hilfe einer wirkungsvollen, schlanken Organisation. Sie möchte ihr Anliegen vorzugsweise mittels Eigeninitiative von historisch interessierten jungen Menschen, auch von Gruppen und insbesondere von Schulen, verwirklichen. Die Stiftung wird gemeinnützig tätig und ist demgemäß politisch neutral und nicht weltanschaulich festgelegt.
Die Pommersche Stiftung für historische Bildung wurde von Univ.-Prof. Dr. jur. Jürgen Kohler, Rektor der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald von 1994 bis 2000, initiiert, rechtlich gestaltet und mit Gründungskapital ausgestattet. Der Stifter konkretisierte die Stiftungsidee im Oktober 2021 im Dialog mit Repräsentanten der wichtigsten Vereinigungen, die sich mit der Geschichte Pommerns befassen. Daran anknüpfend erarbeitete er die Gründungssatzung der Stiftung und erwirkte die Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Mit deren Bescheid entstand die Stiftung am 1. April 2022 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Unmittelbar nach dem Entstehen der Stiftung konstituierten sich Vorstand und Kuratorium, wurde das vom Stifter unverzüglich bereitgestellte Gründungskapital satzungsgemäß angelegt, und erkannte das Finanzamt Greifswald die Stiftung als gemeinnützige Organisation an. Die Stiftung wurde damit innerhalb von zwei Monaten seit ihrer Entstehung nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell und organisatorisch funktionsfähig.
Die Pommersche Stiftung für historische Bildung führt nicht den Namen des Gründers. Sie verdeutlicht damit, dass sie keine mit ihrer Gründung abgeschlossene Organisation ist. Vielmehr soll sie als politisch und weltanschaulich nicht festgelegte Stiftung jedem offenstehen, der sich dem aus ihrer Gründungsidee hervorgegangenen Zweck verbunden weiß. Sie lädt daher jede den Stiftungszweck teilende Person, auch juristische Personen, Vereinigungen und sonstige Zusammenschlüsse, dazu ein, die Arbeit der Stiftung durch Zustiftung, Spende oder ideelle Förderung zu unterstützen.
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann;“ das bekannte Diktum von Ernst-Wolfgang Böckenförde, ehedem Richter am Bundesverfassungsgericht, formuliert die Einsicht, die die Pommersche Stiftung für historische Bildung grundlegend motiviert. Die Gemeinschaft, die sich als Deutschland versteht, besteht als eine verfassungsrechtlich konturierte Einheit auf Dauer nur, sofern sie etwas gemeinsam hat, das sie außerhalb der geschriebenen Verfassung vorfindet und das sie als ihre Voraussetzung erkennt und pflegt.
Diese Voraussetzung findet sich im säkularen Staat nicht in der Gemeinsamkeit einer Religion oder Konfession, sie ist in der divers gewordenen Gesellschaft auch nicht die Ethnie im herkömmlichen Sinn, und sie besteht auch nicht in einem im merkantilen Utilitarismus verharrenden Sozialstaatskonzept einer Versicherung auf Gegenseitigkeit. Der staatlich verfassten Gemeinschaft bleibt damit im Wesentlichen, ihre Geschichte als eine ihrer im zitierten Sinne bestandssichernden Voraussetzungen zu begreifen. Das bedeutet ein Doppeltes: Das Ob und das Wie der Zukunft als freiheitlich-rechtsstaatliche Gemeinschaft ist nicht nur als durch deren Vergangenheit bedingt zu verstehen. Geschichte ist also nicht bloß eine faktisch unausweichliche Voraussetzung ihres gegenwärtigen und künftigen Daseins. Vielmehr gewinnt die durch Verfassung organisierte Gemeinschaft ihren Sinn und mit diesem ihren mentalen Zusammenhang zu einem Gutteil daraus, dass sie sich als vitales Kontinuum im Sinne einer geschichtlich geprägten Verbindung ihrer Zukunft mit ihrer Vergangenheit wahrnimmt, die das Flüchtige des bloß Gegenwärtig-Momentanen überdauert.
Geschichte ist gemeinschaftlich reflektierte – aber nicht deswegen auch einheitliche oder gar vereinheitlichte – Erinnerung. Das Erinnern hat, neben dem politischen Geschehen, eine Vielzahl von Elementen der Kultur und ihrer Umwelt zum Gegenstand. So begriffen und damit ohne politische Vereinnahmung angelegt, wird Geschichte zu einem der zentralen Elemente eines Gemeinwesens, das dieses als Erfahrungsgemeinschaft prägt und es damit mehr als nur durch Verfassungsrecht stützt. Die Geschichte zu verstehen ist damit ein Anliegen aus staatspolitischer Vernunft.
Die Pommersche Stiftung für historische Bildung will diesem Anliegen Rechnung tragen. Dabei sieht sie einen erheblichen Bedarf, sich der Förderung dieses Anliegens anzunehmen. Dies gilt zunächst schon für die deutsche, zwingend europäisch eingebundene Geschichte im Allgemeinen. Dies gilt des Weiteren und im Besonderen auch für die Pflege der Geschichte Pommerns.
Die Vermittlung der allgemeinen deutschen Geschichte läuft Gefahr, ihre über Jahrhunderte wirkenden Zusammenhänge aus dem Blick zu verlieren und sie auf wenige Perioden der jüngeren Geschichte zu reduzieren. Überdies ist für die schulische Vermittlung von Geschichte zu gewärtigen, dass Historie als Fach zusehends in einer überlasteten Zusammenfassung mit Sozialkunde und Politikwissenschaft, Rechts- und Staatsphilosophie, Geographie und Ökonomie sowie Ökologie aufgeht. Die damit verbundene Minderung der Rolle von Geschichte als Wissensgebiet, das schon für sich genommen umfangreich ist, hindert das ganzheitliche, substantielle Verständnis von geschichtlichen Prozessen. Diese Entwicklungen erschweren es, Geschichte als – trotz mancher Brüche – vielfach verknüpfte Erzählung langer Dauer zu begreifen.
Kenntnis und Verständnis der Geschichte Pommerns im Besonderen zu fördern, versteht die Stiftung als ihre Aufgabe, die sie mit zahlreichen Organisationen gleicher Zwecksetzung teilt. Zu diesen Organisationen gehören private Vereinigungen und örtliche Museen, aber insbesondere auch die dazu eigens berufenen Institutionen in Letztverantwortung von Bund und Land. So versteht sich die Universität Greifswald nach der Selbstbeschreibung in ihrer Grundordnung als Hochschule, die sich der Geschichte und Kultur Vorpommerns verpflichtet fühlt. Das Pommersche Landesmuseum hat nach Satzung, Gründungszweck und Finanzierungsbasis primär den Auftrag, die Kultur und insbesondere die Geschichte Pommerns zu pflegen und zu vermitteln. Die Schulen sind gesetzlich gehalten, den Bezug zur kulturellen Umwelt zu fördern, zu der auch die regionalgeschichtliche Prägung gehört. In diesen Gemeinsamkeiten sieht die Stiftung eine Grundlage dafür, die der Förderung pommerscher Kultur gewidmeten Organisationen durch unterstützende Zusammenarbeit noch wirkungsvoller, insbesondere durch einschlägige Jugendbildung noch nachhaltig prägender zu machen.
Geschichtsbildung ist daher das Kernanliegen der Pommerschen Stiftung für historische Bildung. Das gilt zunächst für die Betrachtung der allgemeinen deutschen Geschichte in ihren europäischen Zusammenhängen. Es gilt im Besonderen auch mit Bezug zur pommerschen Landesgeschichte. In beiden Hinsichten steht, ohne dass dies ausschließlich zu verstehen wäre, die Jugendarbeit im Zentrum. Diese soll primär nicht belehrend wirken, sondern Möglichkeiten des aktivierenden, selbstorganisierten Begreifens fördern.
Die Organisation der Pommerschen Stiftung für historische Bildung ist zweckdienlich angelegt. Sie folgt den Grundsätzen der Sachangemessenheit, der Effektivität und der Sparsamkeit. Organe der Stiftung sind Vorstand und Kuratorium; ein Beirat kann gebildet werden, er besteht indessen derzeit nicht.
Der Vorstand ist das gesetzlich erforderliche Vertretungsorgan der Stiftung. Ihm gehören der Vorsitzende[1] und ein Stellvertreter an, die jeweils alleinvertretungsberechtigt sind und ihre Geschäftsverteilung intern zweckmäßig regeln. Der vom Kuratorium zu berufende Vorstand führt auf der Grundlage der vom Kuratorium aufgestellten allgemeinen Grundsätze die laufenden Geschäfte der Stiftung. Der Vorstand entscheidet insbesondere über konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks.
Das Kuratorium definiert die Grundlagen der Stiftungsarbeit, es bestimmt und überwacht den Vorstand, und es entscheidet über Satzungs- und wesentliche Finanzangelegenheiten. Das Kuratorium hat drei notwendige Mitglieder, Stammkuratoren genannt. Diese können bis zu drei weitere, als Kooptationskuratoren bezeichnete Mitglieder hinzuwählen. Die Stammkuratoren sind kraft eines von ihnen jeweils innegehabten Amtes unmittelbar nach Maßgabe der Stiftungssatzung berufen: zu ihnen gehören der Vorsitzende der Historischen
[1] Personalbezeichnungen sind hier und im Folgenden selbstverständlich generisch zu verstehen.
Kommission für Pommern, der Präsident des Unternehmerverbands Vorpommern und der dienstälteste Notar mit Amtssitz in Greifswald. Diese Auswahl folgt dem Prinzip, das Kuratorium so zu gestalten, dass es dank Begrenzung der Mitgliederzahl arbeitsfähig ist, dabei die Breite der erforderlichen Expertise unter Vermeidung von Kompetenzdoppelungen tunlichst gewährleistet ist und politische Einflüsse vermieden werden. Als erwünschte Befähigungen sind dabei historische Fachkompetenz, Repräsentation der Gesellschaft mit möglichst unternehmerischen Bezügen, sowie juristische, steuerberatende oder wirtschaftswissenschaftliche Professionalität zugrunde gelegt. Jeder der Stammkuratoren kann sich durch eine andere Person vertreten lassen, sofern diese Person, Delegatar genannt, die jeweilig einschlägige Qualifikation hat.
Die beiden in der Stiftungssatzung zwingend vorgesehenen Stiftungsorgane können zur praktischen Umsetzung des Stiftungszwecks von sachdienlich zusammengesetzten, flexibel organisierten Arbeitsgruppen beraten und begleitet werden. Als deren Akteure kommen insbesondere Vertreter der Lehrerschaft und der Schulverwaltung in Betracht, ferner der Museen und Geschichtsvereine. Wegen der in der Stiftungssatzung angelegten Weite der Möglichkeiten zur Realisierung des Stiftungszwecks, die etwa auch die Trägerschaft für Medien und für Dozenturen umfasst, können gegebenenfalls auch weitere Kooperationsformen genutzt werden.
Die bei den Organisationsgrundlagen dargestellte, pragmatisch angelegte Kooperation mit Partnern zeigt die prinzipielle Weise, in der die Stiftung ihren Zweck erfüllen möchte. Die Stiftung versteht sich unbeschadet dessen, dass sie auch Projektideen anregen möchte, nicht als Institution, die Projekte von außen thematisch und personell steuern sollte. Sie möchte vielmehr vornehmlich zu Vorhaben ermutigen, die von interessierten Personen, Vereinigungen und Arbeitsgruppen aus eigener Initiative an die Stiftung zum Zweck der finanziellen, organisatorischen und ideellen Unterstützung herantragen werden. Die Stiftung ist demgemäß eine Organisation, die dem Grundsatz der Offenheit für gute Ideen verpflichtet ist, und die auf partnerschaftliche Zusammenarbeit, auch mit anderen fördernden Institutionen gleicher oder verwandter Zweckrichtung, angelegt ist.
Die Pommersche Stiftung für historische Bildung wurde unmittelbar nach ihrer Gründung als gemeinnützige Organisation zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, sowie zur Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung anerkannt (Link: Spenden und Zustiftungen). Zuwendungen in Form von Spenden und Zustiftungen sind folglich steuerlich begünstigt (Link: Spenden und Zustiftungen). Nach ihrem Selbstverständnis und auch im Hinblick auf den Status als gemeinnützige Organisation ist die Pommersche Stiftung für historische Bildung politisch neutral und nicht weltanschaulich festgelegt. Sie versteht sich als Organisation, die grundsätzlich für jeden als Zustifter, Spender oder sonstigen Kooperationspartner offensteht, der sich den Zwecken der Stiftung verbunden fühlt und die Stiftung, sei es finanziell oder unmittelbar durch Mitarbeit, unterstützen möchte.
Satzung
Die Pommersche Stiftung für historische Bildung ist eine selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Greifswald. Die Stiftungsaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Stiftung durch Bescheid (GeschZ: III 390a 3416.84-378) vom 29. März 2022, dem Stifter zugestellt am 1. April 2022, gemäß § 80 BGB in Verbindung mit § 2 Landesstiftungsgesetz MV in der Fassung vom 7. Juni 2006 anerkannt. Die Stiftung ist nach Maßgabe ihrer von der Stiftungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Satzung organisatorisch verfasst und verwirklicht ihren Stiftungszweck auf dieser Grundlage.
Organe
Die Stiftung wird satzungsgemäß von zwei Organen, dem Kuratorium und dem Vorstand, geleitet. Das Kuratorium bestimmt über die Grundsätze der Stiftungsarbeit und der Verwendung der Stiftungsmittel, es beruft den Vorstand, berät diesen und überwacht dessen Tätigkeit. Der Vorstand vertritt die Stiftung und führt die Geschäfte der Stiftung im Rahmen der vom Kuratorium aufgestellten Grundsätze. Kuratorium und Vorstand arbeiten kontinuierlich vertrauensvoll zusammen. Die Stiftung kann einen Beirat haben; ein solcher ist derzeit nicht eingerichtet.
Kuratorium
Das Kuratorium ist in einer unter Berücksichtigung bestimmter fachlich-institutioneller Elemente normativ festgelegten Weise besetzt. Dem Kuratorium gehören zwingend drei durch ihre Amtsfunktion bestimmte Mitglieder als Stammkuratoren an; übertragende Delegation auf eine andere Person ist möglich. Die Stammkuratoren können weitere Personen als Kooptationskuratoren zuwählen.
Dem Kuratorium ist im Wesentlichen die Aufgaben zugewiesen, die Grundsätze der Stiftungsarbeit und der Mittelverwendung zu bestimmen, sowie den Vorstand zu berufen, ihn zu beraten und ihn zu überwachen. Die Arbeitsweise des Kuratoriums ist durch die Satzung näher ausgestaltet
Dem Kuratorium gehören die folgenden Personen als Stammkuratoren an:
Prof. Dr. phil. Haik Porada (Vorsitz), Leibniz-Institut für Länderkunde Leipzig, komm. Leiter der Abteilung Theorie, Methodik und Geschichte der Geographie, Honorarprofessor für Historische Geographie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, ehem. Vorsitzender der Historischen Kommission für Pommern
Dipl.-Ing. Gerold Jürgens (stv. Vorsitz), Präsident des Unternehmerverbands Vorpommern e.V., Geschäftsführer und Mitgesellschafter der IRB Iso-Rüst-Bau GmbH Lubmin
Dr. jur. Beate Lüder, Notarin a.D. in Greifswald
Kooptationskuratoren sind derzeit nicht berufen.
Vorstand
Der Vorstand wird vom Kuratorium bestellt, ihm gehören zwei Personen an. Vorsitz und Stellvertretung im Vorsitz bestimmt das Kuratorium.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Stiftung zuständig, soweit Satzung und Gesetz nichts Abweichendes regeln; er führt die laufenden Geschäfte der Stiftung im Rahmen von Maßgaben des Kuratoriums. Der Vorstand vertritt die Stiftung, vorbehaltlich bestimmter, der Zustimmung des Kuratoriums bedürftiger Geschäfte; im Außenverhältnis besteht grundsätzlich Einzelvertretungsbefugnis. Die Arbeitsweise des Vorstands ist durch die Satzung näher ausgestaltet.
Dem Vorstand gehören die folgenden Personen an:
Dr. phil. Manja Olschowski (Vorsitz), Gymnasiallehrerin für Geschichte und Englisch und stv. Schulleiterin an der Montessori-Schule Greifswald
Univ.-Prof. Dr. jur. Jürgen Kohler (stv. Vorsitz), ehem. Rektor der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald und ehem. Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht


Berichte
Jahresbericht 2022
Die Pommersche Stiftung für historische Bildung, vertreten durch den Vorstand, hat den nachstehenden Tätigkeitsbericht zum Geschäftsjahr 2022 (hier: Auszug) nach zustimmender Kenntnisnahme des Kuratoriums der Stiftungsaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Finanzamt Greifswald im Februar 2023 zur Kenntnis gebracht:
Auszug:
- Stand der Institution: Die Pommersche Stiftung für historische Bildung entstand als juristische Person des bürgerlichen Rechts mit Zugang des Anerkennungsbescheids der Stiftungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Stifter, Univ.-Prof. Dr. Jürgen Kohler, am 1. April 2022. Das Kuratorium und der Vorstand als die satzungsgemäßen Stiftungsorgane konstituierten sich unmittelbar nach satzungsgemäßer Berufung der Mitglieder im April 2022. Das zugesagte Stiftungskapital wurde unmittelbar nach Einrichtung des Girokontos der Stiftung bei der Sparkasse Vorpommern vollständig eingezahlt und angelegt (näher dazu u. zu 2.). Das Finanzamt Greifswald erkannte die Stiftung im Mai 2022 als gemeinnützige Organisation an. Die Anmeldung zum Transparenzregister wurde unverzüglich bewirkt. Die Stiftung richtete einen elektronischen Postzugang ein. Die Darstellung der Stiftung und der Fördermöglichkeiten im Internet ist in Vorbereitung.
Die Pommersche Stiftung für historische Bildung hat sich damit rechtlich, personell, organisatorisch und wirtschaftlich binnen kurzer Zeit vollständig etabliert. Die Vorgänge in der Stiftung werden zügig und im Geist konstruktiver, vertrauensvoller Zusammenarbeit sowohl satzungsgemäß als auch effizient bearbeitet. Eine Förderung konnte in Anbetracht der kurzen Dauer des Stiftungsbestands noch nicht zugesagt werden, jedoch befindet sich ein erstes Projekt, das förderungswürdig erscheint, in Vorbereitung.
Die Einzelheiten zur Stiftungsarbeit sind dem im Folgenden wiedergegebenen Bericht „Tätigkeitsbericht (Chronik)“ zu entnehmen.