Unsere Förderung

Diverse Möglichkeiten

Die Stiftung fördert im Wege ideeller, institutioneller, organisatorischer, medialer und finanzieller Unterstützung.
Dazu zählt insbesondere:

  • Projektbezogene Geldzuwendung, z.B. für Reisekosten, Bildrechtserwerb, Veröffentlichung

  • Preisauslobungen, z.B. für Schulen und Projekte

  • Vorträge und Schulungen

  • Ausstellungen

  • Förderung von Praktika, z.B. in Museen

  • Bereitstellung einer Internetplattform für elektronische Publikationen

  • Unterstützung bei Netzwerkbildung, z.B. von Schulen und Arbeitsgemeinschaften

Die genannten Fördermöglichkeiten sind nur beispielhaft und nicht abschließend zu verstehen.

Voraussetzungen

Die Stiftung fördert Vorhaben bei Erfüllung der folgenden Voraussetzungen:

Die Stiftung ist dem Zweck gewidmet, die Kenntnis, das Verständnis und die Vermittlung der deutschen Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang im Allgemeinen und im Besonderen der Geschichte des historischen Pommern und des heutigen Vorpommern zu fördern, vornehmlich durch die Unterstützung der Arbeit von und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, und zwar als bürgerschaftlich, weltanschaulich und parteilich neutrale Organisation.

Der in diesem Zusammenhang geltende Geschichtsbegriff ist weit. Er umfasst neben politischer Geschichte einschließlich der Ur- und Frühgeschichte namentlich, aber nicht abschließend zu verstehend, Kultur-, Sozial-, Wirtschafts- und Wissenschaftsgeschichte, insbesondere Religions-, Kirchen-, Rechts-, Philosophie-, Kunst-, Architektur- und Musikgeschichte, ferner historische Hilfswissenschaften und Volkskunde, Verfassungsrecht und Staatslehre sowie Bezüge zu den Geo- und Umweltwissenschaften.

Die Unterstützung der Arbeit von und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das insbesondere verfolgte Anliegen der Stiftung, jedoch schließt dieses Anliegen die Förderung anderer Personen oder anders orientierter Institutionen nicht aus.Die vorgenannte, übergreifende Zweckbestimmung ist näher, aber nur beispielhaft und nicht abschließend zu verstehen, durch bestimmte Anwendungsfelder konkretisiert (siehe dazu auch die Satzung)

  • 1

    Veranstaltungen zur Bildung, zur öffentlichen Vermittlung und zur Gewinnung und Stärkung von Multiplikatoren, insbesondere durch Vorträge, Tagungen, Schulungen, Exkursionen und Felderkundungen, mit Bezug zu den in lit. b) bis lit.d) genannten Themengebieten, auch in Kooperation mit den in lit. e) genannten Institutionen;

  • 2

    historischen Forschungsvorhaben, unter Einschluss der Vergabe von Forschungsstipendien, Forschungsaufträgen und Forschungspreisen sowie sonstigen Auszeichnungen

  • 3

    Vorhaben zur Dokumentation, Bewahrung und Förderung der deutschen, insbesondere der pommersch-niederdeutschen Sprache sowie des Brauchtums und der künstlerischen sowie musikalischen Traditionen in Deutschland und insbesondere mit Bezug zu Pommern

  • 4

    kulturellen, insbesondere künstlerischen und musischen Vorhaben, Darbietungen und sonstigen Ereignissen

  • 5

    Kooperationen mit und zwischen Institutionen mit Pommern-bezogenen Aufgaben, insbesondere mit anderen Stiftungen, Vereinen, Museen, Bibliotheken, Schulen, beruflichen Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

  • 6

    Funktionen als Träger und bzw. oder Herausgeber von Druckwerken, insbesondere Zeitschriften und Jahrbüchern, sowie von Präsentationen in elektronischen Medien

  • 7

    auf Dauer oder auf Zeit angelegten Präsentationen und Sammlungen, insbesondere zwecks Bewahrung, Schöpfung und Erwerbung von Kulturgütern in Pommern oder mit Bezug auf Pommern, auch als Unterstützung Dritter und im Verbund mit Museen

  • 8

    finanzielle oder bzw. und rechtliche Beteiligungen an Projekten und Institutionen, die denselben Zweck wie die Stiftung verfolgen, insbesondere mittels institutioneller Verbindung in Gestalt eines An-Instituts

  • 9

    Verleihung von Preisen sowie sonstigen Auszeichnungen in Anerkennung besonderer Leistungen sowie Ausrichten von Wettbewerben und Preisauslobungen mit Bezug zu Leistungen im Sinne von lit. a) bis h)

Verfahren

Die Förderungsentscheidung wird auf der Grundlage des folgenden Verfahrens getroffen:

  • Formloser, auf elektronischem Wege an die Adresse vorstand@pommersche-stiftung.de zu übermittelter Antrag
  • Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten und ggf. durch sachdienliche Anlagen substantiiert sein:

(1) Antragsteller:

Name des Antragstellers, der antragstellenden Gruppe oder Institution, ggf. Angabe des verantwortlichen Vertreters (Leiter)

Postadresse

E-Mail-Adresse

Telefon (sofern vorhanden)

(2) Angabe der erbetenen Unterstützung:

Art der Förderung; bei Antrag auf Geldleistung Betragshöhe

Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Förderleistung

(3) Kurzbezeichnung des Vorhabens

(4) Angaben zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen
(Link: Voraussetzungen):

Bezug zum Zweck der Pommerschen Stiftung für historische Bildung

Vorhabenziel und seine Bedeutung

Personalkapazität

Arbeitsplan

Finanzierung

(5) Erklärung der Einwilligung der Datenweitergabe

an Sachverständige zu Begutachtungszwecken und an Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung

Jetzt den Förderantrag stellen!

    *Pflichtfeld / Datenschutzerklärung / Ich stimme der Datenschutzerklärung zu. Einwilligung zur Datenweitergabe an Sachverständige und Kuratoriumsmitglieder.

     

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    • Entscheidung
      Die Stiftung entscheidet in dem von ihr hinsichtlich ihres intern bestimmten Verfahren in möglichst kurzer Zeit und erteilt dem Antragsteller in Textform Bescheid. Die Stiftung kann Sachverständige zur Entscheidungsfindung heranziehen.
      Die Entscheidung soll im Bescheid kurz begründet werden.
      Auf Zusage der Förderung besteht kein Rechtsanspruch (Link: § 5 Absatz 8 Stiftungssatzung). Insbesondere ist die Stiftung nicht zur gleichmäßigen oder gleichzeitigen Verfolgung ihrer in der Satzung im Einzelnen spezifizierten Zwecke verpflichtet (Link: § 2 Absatz 3 Stiftungssatzung).
    • Förderzusage
      Die Förderzusage ist inhaltlich nach Vorhaben, Empfänger, Art und Zeitpunkt der Förderung zu konkretisieren.
      Die Förderzusage ist nur unter der Voraussetzung des mindestens textförmig zu vollziehenden Abschlusses eines rechtsverbindlichen Projektvertrags zwischen Stiftung und Antragsteller wirksam (aufschiebende Bedingung), in dem die folgenden Regelungen getroffen sind:
      Zusage einer zwischenzeitlichen Ablauf- und Sachstandsberichterstattung auf Verlangen der Stiftung
      Zusage einer vollständigen, geordneten Abschlussrechnung von Ausgaben und Einnahmen, auch Dritter
      Zusage des uneingeschränkten Zugangs der Stiftung zu dem erreichten Ergebnis und zu den diesbezüglich verwendeten Arbeitsmaterialien
      Zusage des Rechts der Stiftung auf geeigneten, substantiierten Hinweis auf das geförderte Vorhaben als laufendes Projekt und auf das erreichte Ergebnis des Vorhabens
    • Urheberrecht und Publikation
      Die Stiftung nimmt keine Rechte, insbesondere kein Urheberrecht an dem erreichten Ergebnis und an den diesbezüglich verwendeten Arbeitsmaterialien für sich in Anspruch.
      Die Stiftung ist nicht zur Publikation von Ergebnissen oder diesbezüglich verwendeten Arbeitsmaterialien verpflichtet. Auf Wunsch des Antragstellers ist die Stiftung jedoch im Rahmen des ihr rechtlich, technisch und wirtschaftlich Möglichen bereit, mit Hilfe ihrer Förderung erreichte Ergebnisse auf der Web-Site der Stiftung in einer näher zu bestimmenden Weise und für eine näher zu bestimmende Dauer zu veröffentlichen.